AGB
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen DE Office Solutions, Inhaber Steven Drieß (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der unter der Marke YourGermanAddress angebotenen Adress-, Post-, Plattform- und Zusatzleistungen.
(2) Kunde kann eine natürliche Person, ein Unternehmen, ein Gründer, ein Verein oder eine sonstige Organisation sein. Soweit einzelne Leistungen nur für bestimmte Kundengruppen oder Tarife angeboten werden, ergibt sich dies aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: die für den Einzelfall erteilte Vollmacht, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, eine produktspezifische Nutzungsvereinbarung und zuletzt diese AGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter betreibt unter YourGermanAddress eine digitale Plattform für Adress-, Post- und ergänzende Business-Services. Zentrale digitale Benutzeroberfläche ist der Business Hub (Kundenbereich).
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif, der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung, einer gegebenenfalls erforderlichen Nutzungsvereinbarung und ausdrücklich gebuchten Zusatzleistungen. Preise, Bearbeitungsziele und produktspezifische Einzelheiten sind nicht dauerhaft in diesen AGB festgelegt.
(3) Leistungen können insbesondere die Bereitstellung einer Geschäftsadresse oder privaten Postadresse, die Annahme, Bearbeitung, Digitalisierung und Weiterleitung von Postsendungen, logistische Zusatzleistungen, digitale Dokumentenfunktionen sowie weitere digitale oder administrative Services umfassen.
(4) Der Kunde ermächtigt den Anbieter, an die vertragsgemäß genutzte Adresse gerichtete Sendungen im Rahmen der gebuchten Leistungen entgegenzunehmen, zu bearbeiten und bereitzustellen oder weiterzuleiten. Diese allgemeine Empfangsermächtigung begründet keine Empfangs-, Bekanntgabe- oder Zustellungsvollmacht gegenüber Behörden oder Gerichten.
(5) Physische Weiterleitungen, Paketannahmen, Sammelnachsendungen, Lagerung oder sonstige logistische Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Ein allgemeiner Anspruch auf Annahme oder Bearbeitung von Paketen besteht nicht.
(6) Der Anbieter darf eine Sendung insbesondere bei fehlender Buchung, fehlender Zuordenbarkeit, ungewöhnlicher Art oder Menge, unzumutbarem Aufwand, Sicherheits- oder Rechtsrisiken oder einem sonstigen sachlichen Grund ablehnen. Berechtigte Interessen des Kunden werden berücksichtigt.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung und Verifizierung
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellprozess abschließt und der Anbieter die Bestellung bestätigt oder die Leistung freischaltet. Der Anbieter darf Bestellungen aus sachlichem Grund ablehnen.
(2) Die Freischaltung setzt grundsätzlich die erfolgreiche Zahlung sowie eine abgeschlossene Identitäts- und, soweit erforderlich, Unternehmensverifizierung voraus. Der Kunde muss richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen und angeforderte Nachweise vorlegen.
(3) Eine gegebenenfalls gebuchte beschleunigte Prüfung ist eine priorisierte Bearbeitung. Maßgeblich sind die bei der Buchung ausgewiesenen Voraussetzungen und Bearbeitungsziele. Sie garantiert weder eine positive Verifizierungsentscheidung noch eine vorläufige Nutzungsberechtigung.
(4) Die Nutzung einer Adresse oder eines verifizierungsabhängigen Dienstes ist erst nach ausdrücklicher Freigabe zulässig.
§ 4 Business Hub und Plattformbetrieb
(1) Der Kunde erhält nach Maßgabe des gebuchten Tarifs Zugang zum Business Hub. Er hat Zugangsdaten geheim zu halten, angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen und einen vermuteten Missbrauch unverzüglich mitzuteilen.
(2) Mitteilungen, Postdigitalisate, Dokumente, Statusanzeigen und sonstige Inhalte können im Business Hub bereitgestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Business Hub und seine dort hinterlegten Kontaktdaten regelmäßig zu kontrollieren.
(3) Der Anbieter darf die technische Plattform, Benutzeroberflächen, Sicherheitsverfahren und eingesetzte technische Dienstleister weiterentwickeln oder austauschen, soweit die wesentlichen vertraglichen Leistungen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(4) Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 5 Zulässige Nutzung, Nutzungseinheiten und Dritte
(1) Eine Adresse darf nur durch den gebuchten Kunden und für die vertraglich erfasste Nutzungseinheit verwendet werden. Für jede weitere rechtlich selbstständige Gesellschaft, Organisation oder Person ist eine gesonderte Buchung oder ausdrückliche Vereinbarung erforderlich.
(2) Die Nutzung für nicht erfasste Dritte, im Rahmen von Strohmann-Konstruktionen, zur Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter oder für betrügerische, irreführende oder sonst rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
(3) Der Kunde handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, soweit er nicht vor Vertragsschluss eine zulässige Vertretung offenlegt und nachweist.
(4) Sendungen für Ehepartner, Angehörige, Mitarbeiter oder sonstige Dritte werden nur bearbeitet, wenn dies vom Leistungsumfang umfasst oder ausdrücklich genehmigt ist.
§ 6 Außendarstellung und rechtliche Eigenverantwortung
(1) Der Kunde darf die bereitgestellte Adresse nicht so darstellen, dass Dritte über die tatsächlichen Verhältnisse getäuscht werden. Er darf insbesondere keinen tatsächlich nicht bestehenden Unternehmenssitz, Ort der Geschäftsleitung, operativen Geschäftsbetrieb, Kundenverkehr oder öffentliches Büro vortäuschen.
(2) Angaben gegenüber Behörden, Registern, Banken, Plattformen und sonstigen Dritten müssen wahrheitsgemäß, vollständig und rechtlich zulässig sein.
(3) Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob die Adresse oder ein Dokument für seinen konkreten steuerlichen, gewerberechtlichen, registerrechtlichen, regulatorischen oder sonstigen Zweck geeignet ist. Der Anbieter garantiert keine Anerkennung durch Behörden, Register, Banken, Zahlungsdienstleister, Plattformen oder andere Dritte.
(4) Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Vertretung in Rechts- oder Steuerangelegenheiten.
§ 7 Postverarbeitung und Zusatzleistungen
(1) Eingehende Sendungen werden entsprechend dem gebuchten Tarif und der Leistungsbeschreibung bearbeitet. Angegebene Bearbeitungszeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Bearbeitungsziele und keine garantierten Fristen.
(2) Der Tarif umfasst gewöhnlich laufend anfallende Post im üblichen Umfang. Nicht umfasst sind insbesondere Altbestände, Archive, Sammelkartons, Massensendungen, außergewöhnlich hohe Volumina, umfangreiche Akten oder sonstige Sendungen mit außergewöhnlichem Aufwand.
(3) Bei außergewöhnlichem organisatorischem, zeitlichem, technischem oder finanziellem Aufwand kann der Anbieter nach vorherigem Hinweis eine angemessene Zusatzvergütung verlangen, die Bearbeitung einschränken oder weitere Sendungen ablehnen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(4) Zusatzleistungen wie Weiterleitung, Porto, Versand, Sonderbearbeitung oder Expressleistung können über die vereinbarte Zahlungsmethode abgerechnet werden, wenn der Kunde die Leistung beauftragt hat und der Preis vor der Beauftragung ausgewiesen wurde.
(5) Der Kunde bleibt für die regelmäßige Kontrolle seiner Post und des Business Hubs, die inhaltliche Prüfung eingegangener Schreiben sowie die Wahrung aller Fristen und erforderlichen Handlungen selbst verantwortlich.
§ 8 Empfangsservice für Finanzbehörden
(1) Der Empfangsservice für Finanzbehörden ist eine optionale Zusatzfunktion für Kunden mit einem aktiven und hierfür freigegebenen Adresstarif. Er steht erst nach abgeschlossener Identitäts- und gegebenenfalls Unternehmensverifizierung sowie nach gesonderter Aktivierung im Business Hub zur Verfügung. Die Buchung eines Tarifs oder die allgemeine Ermächtigung zur Postannahme erteilt noch keine Empfangs-, Bekanntgabe- oder Zustellungsvollmacht.
(2) Der Anbieter kann den Empfangsservice nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung ohne zusätzliche Vergütung bereitstellen. Ein Anspruch auf dauerhafte unentgeltliche Bereitstellung oder auf Freischaltung für einen bestimmten Tarif besteht nur, wenn dies bei Vertragsschluss oder bei Aktivierung ausdrücklich zugesagt wurde.
(3) Für jedes Finanzamt beziehungsweise jeden gesondert zu erfassenden Steuerfall erstellt und erteilt der Kunde eine eigene Empfangsvollmacht. Der Kunde bestimmt und bestätigt sämtliche Angaben sowie Inhalt und Umfang der Vollmacht selbst. Der Anbieter trifft keine rechtliche oder steuerliche Auswahlentscheidung und prüft nicht, ob die Vollmacht für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet oder ausreichend ist.
(4) Der Anbieter wird nur im Umfang einer wirksam erteilten und der zuständigen Finanzbehörde zugegangenen Vollmacht als Empfangsbevollmächtigter tätig. Der Kunde reicht die Vollmacht grundsätzlich selbst ein und stellt ihren Zugang sicher. Der Anbieter garantiert weder die Anerkennung, Erfassung oder Verarbeitung der Vollmacht durch die Finanzbehörde noch eine ausschließliche Bekanntgabe an den Anbieter.
(5) Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die physische Entgegennahme der von der Vollmacht erfassten Behördenpost, deren Öffnung, Digitalisierung und Bereitstellung im Business Hub. Nicht umfasst sind insbesondere elektronische Behördenportale oder Datenabrufe, ELSTER-Zugänge, Steuererklärungen, Anträge, Einsprüche, Fristverlängerungen, Rechtsbehelfe, die Vertretung gegenüber Finanzbehörden, der Empfang von Steuererstattungen oder Steuervergütungen sowie eine rechtliche, steuerliche oder inhaltliche Prüfung oder Beratung.
(6) Förmliche Zustellungen sind nur umfasst, wenn dies in der konkreten Vollmacht ausdrücklich vorgesehen, rechtlich wirksam und von der jeweiligen Leistungsbeschreibung erfasst ist. Die gesetzlichen Befugnisse und Entscheidungen der Finanzbehörde über Bekanntgabe und Zustellung bleiben unberührt.
(7) Der Zugang eines Schriftstücks beim Anbieter kann rechtliche Fristen für oder gegen den Kunden auslösen. Der Anbieter berechnet, prüft oder überwacht keine Fristen und bewertet den Inhalt eingegangener Schreiben nicht. Der Kunde muss den Business Hub besonders regelmäßig kontrollieren und erforderlichenfalls unverzüglich einen hierzu befugten Rechts- oder Steuerberater einschalten.
(8) Für die Digitalisierung gelten grundsätzlich die Bearbeitungsziele des gebuchten Tarifs. Der Anbieter darf Behördenpost im Rahmen seiner betrieblichen Abläufe vorrangig bearbeiten. Hierdurch wird jedoch keine vom gebuchten Tarif abweichende Bearbeitungsfrist, ständige Erreichbarkeit, Fristenkontrolle oder Erfolgsgarantie begründet.
(9) Verzögerungen können insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen, durch höhere Gewalt, Ausfälle von Post-, Energie-, Telekommunikations- oder IT-Systemen, Sicherheitsmaßnahmen, fehlende Zuordenbarkeit oder außergewöhnliches Sendungsaufkommen entstehen.
(10) Statusangaben wie „erstellt“, „eingereicht“, „vom Kunden als eingereicht bestätigt“ oder „Widerruf vorgemerkt“ dokumentieren, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, lediglich den jeweiligen Vorgang oder eine Erklärung des Kunden im Business Hub. Sie stellen keine Bestätigung über den Zugang, die Verarbeitung oder die Anerkennung durch die Finanzbehörde dar.
(11) Bei Tarifwechsel in einen nicht für den Empfangsservice freigegebenen Tarif, Sperrung, Widerruf der Freischaltung oder Beendigung des Vertrags entfällt die Serviceberechtigung. Der Kunde muss jede Empfangsvollmacht unverzüglich gegenüber der zuständigen Finanzbehörde widerrufen oder ändern und den Zugang des Widerrufs oder der Änderung sicherstellen. Der Anbieter kann hierfür eine Vorlage bereitstellen; die Verantwortung für deren Übermittlung bleibt beim Kunden.
(12) Geht nach Wegfall der Serviceberechtigung weiterhin Behördenpost ein, gelten die Regelungen über die Postbehandlung nach Vertragsende. Eine tatsächliche oder vorübergehende Entgegennahme begründet weder eine Fortsetzung des Empfangsservices noch eine Pflicht zur Fristenüberwachung.
§ 9 Digitale Dokumente und elektronische Erklärungen
(1) Im Business Hub können Dokumente elektronisch erzeugt, angezeigt, bestätigt, signiert, versioniert, protokolliert, gespeichert und bereitgestellt werden. Je nach Funktion können insbesondere Dokument-ID, Dokument- oder Textversion, Zeitpunkte, Status und technische Integritätsnachweise gespeichert werden.
(2) Vor Abgabe einer Erklärung erhält der Kunde Gelegenheit, die maßgeblichen Angaben und das Dokument zu prüfen und Eingabefehler zu berichtigen. Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit, Vertretungsbefugnis und Eignung des Dokuments für den beabsichtigten Zweck verantwortlich.
(3) Eine im Business Hub erzeugte oder elektronisch unterzeichnete Datei erfüllt nur dann eine gesetzlich vorgeschriebene Form, wenn das eingesetzte Verfahren die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Anbieter garantiert ohne ausdrückliche Zusage weder eine bestimmte Signaturstufe noch die Anerkennung durch Dritte.
(4) Der Anbieter darf technisch erforderliche Dokumentversionen und Protokolle nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten speichern. Änderungen an Vorlagen gelten nur für künftig erzeugte Dokumente, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 10 Aufbewahrung, Vernichtung und Löschung
(1) Soweit keine Zusatzleistung oder abweichende Vereinbarung besteht, darf der Anbieter physische Postsendungen nach Ablauf von 30 Tagen ab Eingang vernichten. Gesetzliche Pflichten und berechtigte Zurückbehaltungsinteressen bleiben unberührt.
(2) Nach Vertragsende darf der Anbieter eingehende oder vorhandene Sendungen nach Ablauf von 14 Tagen vernichten, zurückweisen oder an den Absender zurücksenden. Soweit zumutbar, kann er den Kunden zuvor über den Business Hub oder die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten informieren.
(3) Digitale Inhalte werden grundsätzlich während des aktiven Vertragsverhältnisses bereitgestellt. Nach Vertragsende darf der Anbieter sie nach Ablauf von 30 Tagen löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Nachweisinteressen oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.
(4) Der Kunde muss benötigte Inhalte rechtzeitig herunterladen und sichern. Einzelheiten zur Verarbeitung, Speicherung und Löschung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 11 Preise, Zahlung und Leistungsaussetzung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss oder Beauftragung ausgewiesenen Preise und Abrechnungsintervalle. Wiederkehrende Entgelte sind zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Anbieter kann Leistungen nach vorherigem Hinweis ganz oder teilweise aussetzen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden, eine Zahlungsvereinbarung wegfällt, erforderliche Nachweise fehlen oder konkrete Anhaltspunkte für eine unzulässige oder risikobehaftete Nutzung bestehen. Eine vorherige Warnung ist entbehrlich, wenn sofortiges Handeln zum Schutz des Anbieters, Dritter oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
(3) Während einer berechtigten Sperrung bleibt der Kunde für den Abruf bereits bereitgestellter Inhalte, die Wahrung von Fristen, die Beendigung unzulässiger Adressnutzung und den Widerruf etwaiger Empfangsvollmachten verantwortlich.
(4) Gesetzliche Rechte, insbesondere Zurückbehaltungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte, bleiben unberührt.
§ 12 Laufzeit, Kündigung und Vertragsänderungen
(1) Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Änderungen des Tarifs oder Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung oder einer vertraglich vorgesehenen Buchung im Business Hub. Ein Tarifwechsel kann den Wegfall tarifgebundener Funktionen bewirken.
(3) Der Anbieter darf diese AGB für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder einer Weiterentwicklung der Leistungen, und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschiebt. Wesentliche Änderungen werden in Textform mit angemessener Frist mitgeteilt. Soweit eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird sie ausdrücklich eingeholt.
(4) Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Widerrufsrechte und die im Bestellprozess bereitgestellte Widerrufsbelehrung. Ein vorzeitiger Beginn oder das Erlöschen eines Widerrufsrechts richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den hierzu abgegebenen Erklärungen.
§ 13 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche vertraglichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur weiteren Verwendung einer bereitgestellten Adresse und zur Inanspruchnahme tarifgebundener Leistungen.
(2) Der Kunde muss die Adresse unverzüglich aus Registern, Webseiten, Geschäftspapieren, Plattformen und sonstigen Verzeichnissen entfernen oder ändern sowie Behörden, Vertragspartner und andere betroffene Stellen informieren.
(3) Der Kunde muss erteilte Empfangs-, Bekanntgabe- oder Zustellungsvollmachten unverzüglich widerrufen oder ändern und den Zugang bei der jeweiligen Stelle sicherstellen.
(4) Bei fortgesetzter unberechtigter Nutzung darf der Anbieter Sendungen zurückweisen oder zurücksenden, die Nutzung technisch oder organisatorisch unterbinden und betroffene Behörden, Plattformen oder Dritte sachlich über das Ende der Nutzungsberechtigung informieren, soweit dies zur Abwehr fortdauernder Beeinträchtigungen erforderlich ist.
(5) Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf weitere Bearbeitung eingehender Sendungen. § 10 bleibt unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereichs, insbesondere Verzögerungen, Verluste oder Fehlzustellungen durch Post-, Paket- oder andere Transportdienstleister, Entscheidungen oder Bearbeitungszeiten von Behörden, die Nichtanerkennung einer Vollmacht oder Adresse sowie vom Kunden verursachte Fehler. Dies gilt nicht, soweit den Anbieter ein eigenes Verschulden trifft.
(5) Der Kunde bleibt für die Kontrolle des Business Hubs, die inhaltliche Bewertung von Schreiben, Fristberechnung und -wahrung sowie die rechtzeitige Beauftragung befugter Berater verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Folgen einer unterlassenen Mitwirkung, soweit er seine eigenen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
(6) Automatisierte Auskünfte, KI-gestützte Funktionen, Übersetzungen, Klassifizierungen, Zusammenfassungen oder Dokumentenhilfen dienen der technischen Unterstützung und allgemeinen Information. Sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Prüfung. Verbindliche Leistungszusagen ergeben sich nur aus den Vertragsunterlagen oder einer ausdrücklichen individuellen Erklärung.
§ 15 Datenschutz, Vertraulichkeit und technische Dienstleister
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
(2) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte technische, Hosting-, Kommunikations-, Signatur-, Identitätsprüfungs-, Zahlungs-, Versand- und sonstige Dienstleister einsetzen. Die Verantwortlichkeiten und datenschutzrechtlichen Anforderungen richten sich nach dem jeweils anwendbaren Recht.
(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihm anvertrauten Daten. Ein absoluter Schutz vor sämtlichen Risiken kann nicht gewährleistet werden.
(4) Der Kunde behandelt im Business Hub zugängliche Daten, Dokumente und Sicherheitsinformationen vertraulich und schützt sie vor unbefugtem Zugriff.
§ 16 Internationale Nutzung und Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren nationalen und internationalen steuerlichen, rechtlichen, regulatorischen und gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn berechtigte Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Gesetzliche Kündigungs- oder Widerspruchsrechte bleiben unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.